reifencom Radgeber Sommer 2026 - Magazin - Seite 12
RATGEBER
DIE FÜHRERSCHEINERWEITERUNG
B196: AUTO PLUS MOTORRAD
Seit Anfang 2020 besteht die Möglichkeit, den Autoführerschein der Klasse B um die Schlüsselzahl B196 zu erweitern
und damit die Fahrerlaubnis für Motorräder der Führerscheinklasse A1 zu erlangen. Eine theoretische und praktische Fahrprüfung ist nicht erforderlich, jedoch muss eine
Fahrerschulung bei der Fahrschule absolviert werden.
GUT ZU WISSEN
A1 beinhaltet Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei
denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Neben der theoretischen und praktischen Schulung
müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
Mindestens fünf Jahre im Besitz einer
Fahrerlaubnis der Klasse B
Mindestens 25 Jahre alt
Höchstens ein Jahr liegt zwischen erfolgreichem
Abschluss in der Fahrschule und der Eintragung
der Schlüsselzahl
Die entsprechende Fahrerschulung erfolgt in einer
Fahrschule mit folgenden Bestandteilen: vier
jeweils 90 Minuten
Die Führerscheinerweiterung wird nur in Deutschland anerkannt.
Eine Erweiterung der Schlüsselzahl B196 auf die Motorradklassen
A2 oder A ist nicht möglich.
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